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Die medizinische Versorgung weltweit zu gewährleisten gehört sicher zu den grössten Herausforderungen unserer Zeit.


Ca 5 Milliarden Menschen weltweit haben keinen Zugang zu sicherer, erschwinglicher oder zeitgerechter chirurgischer oder anästhesiologischer Versorgung. 28-32% der weltweiten Erkrankungen könnten mit einer operativen Therapie behandelt werden. Hierzu gehören Krebserkrankungen, Geburtsnotfälle, Traumata oder frühgeburtliche Notfälle. Weniger als 6 % der Operationen weltweit werden in den ärmsten Ländern durchgeführt, deren Population jedoch zwei Drittel der Weltbevölkerung ausmacht. 

Dies setzt voraus, dass neben einer grundlegenden Basisversorgung an medizinischer Infrastruktur auch die personellen Ressourcen für die Durchführung chirurgischer Eingriffe vorhanden sind. 
Für eine chirurgische Versorgung der ärmsten Regionen der Welt bräuchte es zusätzlich 2.2 Millionen Chirurgen, Anästhesisten oder Geburtshelfer.

 


28-32% of the global burden 
of disease can be attributed 
to surgically treatable conditions

 

 

 

Figure 1. Proportion of the population without access to safe, affordable surgery and anaesthesia by region

 

http://www.globalsurgery.info/wp-content/uploads/2015/01/Overview _GS2030.pdf


Neben der medizinischen Notwendigkeit besteht auch ein bedeutender wirtschaftlicher Aspekt. Gemäss dem Report der Lancet Commission of Global Surgery  resultierte Krankheit und Tod aufgrund einer mangelhaften chirurgischen Versorgung in Drittweltländern im Jahre 2010 in einem Wohlfahrtsverlust von 4 Billionen US-Dollar. (1) Nicht zu schweigen von dem finanziellen Verlust, der eine Krankheit oder Tod für eine einzelnes Individuum bringt. 

Ziel der AN-NYA Foundation, im Einklang mit der Lancet Commission of Global Surgery, ist die Förderung einer sicheren, erschwinglichen und zeitgerechten chirurgischen und anästhesiologischen Versorgung. 


Mit dem Projekt in Nigeria unterstützt die AN-NYA Foundation die Aus- und Weiterbildung von Pflegekräften und Ärzten und schafft mit Sachspenden die nötige Voraussetzung für die Durchführung lebensrettender chirurgischer, gynäkologischer und anästhesiologischer Versorgung.

(1) https://docs.wixstatic.com/ugd/346076_d687ef09a01747eeae9921985c202814.pdf